Zum Inhalt springen
Ein Kleinod feiert 60. Geburtstag
Stadt Castrop-Rauxel

Ein Kleinod feiert 60. Geburtstag

Lesedauer: ca. 1 Min. | Text: _Redaktion _RDN

Das Hallenbad wird 60 Jahre und lädt zur Pool-Party. Geburtstagskinder haben freien Eintritt beim Hallenbadfest.

11. Mai 1963, 15.30 Uhr – vier Jahre nach dem Beschluss des Hauptausschusses der Stadt läuft die Eröffnungszeremonie mit Vereinen, Architekten, Oberbürgermeister Wilhelm Kauermann und der Stadtspitze sowie internationalen Sportlern - Castrop-Rauxel hat ein Hallenbad bekommen. 4 567 600 Deutsche Mark betragen die Endkosten. Feierlich zumute scheint es allen Beteiligten gewesen sein, wie ein Blick in die städtischen Akten verrät. Und das ist es den Akteuren zum 60. Geburtstag erneut.

Mit einem Hallenbadfest kann das Jubiläum am Samstag, 13. Mai, ausgiebig von 6.30 bis 21.30 Uhr gefeiert werden. Um 8.00, 9.00 und 10.00 Uhr wird Wassergymnastik angeboten. Um 12.00 Uhr begrüßt die Stellvertretende Bürgermeister Katrin Lasser-Moryson die Badegäste offiziell. Zwischen 13.00 und 18.00 Uhr steigt dann die große Poolparty, bei der sich das Bäder-Team Unterstützung durch die Agentur „Magic Entertainment“ geholt hat. Führungen durch die Hallenbadtechnik werden auf Wunsch flexibel angeboten.

Getränke, Eis, Kuchen, Waffeln, Currywurst und Pommes sowie weitere Klassiker fehlen im Hallenbad-Bistro Caprice natürlich nicht. Unterstützt wird die Veranstaltung von der Gelsenwasser AG und der Sparkasse Vest Recklinghausen. Freien Eintritt haben am 13. Mai alle, die in diesem Jahr ebenfalls 60 Jahre geworden sind oder noch werden.

Ein offizieller Nachweis über das Geburtsjahr 1963 reicht für den kostenlosen Besuch. Ansonsten gelten die üblichen Eintrittspreise für den ganzen Tag von 3,50 Euro für Erwachsene, für Kinder und Jugendliche 1,50 Euro. Besitzer eines CAS-Passes zahlen jeweils nur die Hälfte. Kinder bis drei Jahre dürfen umsonst ins Hallenbad. Unter zehn Jahren haben Kinder
nur Zutritt in Begleitung eines Erwachsenen oder einer anderen aufsichts- und verantwortungsfähigen Person.

Artikel teilen:

Mehr aus Ihrem Vest: