Neue Schiedsperson für die Ortsteile Castrop, Rauxel-Süd, Deininghausen und Dingen gesucht
Das Amt einer Schiedsperson für Castrop-Rauxel – Ortsteile Castrop, Rauxel-Süd, Deininghausen und Dingen – neu zu besetzen. Zur Aufgabe der Schiedsperson gehört die Durchführung von Schlichtungsverfahren bei zivil- und strafrechtlichen Rechtsstreitigkeiten. Die Schiedsperson ist neutrale/r Streitschlichter*in und führt vertrauliche Vermittlungsgespräche mit den beteiligten Parteien. Ziel ist die nachhaltige und dauerhafte Beilegung von Konflikten.
Die Schiedsperson muss die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter besitzen und darf nicht vorbestraft sein. Sie sollte das 30. Lebensjahr vollendet, allerdings das 70. nicht überschritten haben. Sie soll im Schiedsamtsbezirk wohnen und nicht durch gerichtliche Anordnungen in der Verfügung über ihr Vermögen beschränkt sein. Das Schiedsamt ist ein Ehrenamt, das heißt, es gibt dafür keine Vergütung, sondern eine kleine Aufwandsentschädigung. Die Schiedsperson wird vom Rat der Stadt Castrop-Rauxel für die Dauer von fünf Jahren gewählt und vom Amtsgericht Castrop-Rauxel vereidigt. Rechtliche Kenntnisse sind nicht erforderlich, allerdings sollte Interesse an einer Einarbeitung bestehen. Der Bund Deutscher Schiedsmänner und -frauen e.V. kümmert sich um die für die Schiedsperson kostenlose Ausbildung.
Interessierte Frauen und Männer werden gebeten, ihre Bewerbung bis zum 4. Oktober 2024 an die Stadtverwaltung Castrop-Rauxel, Der Bürgermeister, Stabsstelle Ratsangelegenheiten, Europaplatz 1, 44575 Castrop-Rauxel zu richten. Zu der Bewerbung sind folgende Angaben zur Person erforderlich: Name (ggf. Geburtsname), Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit, Anschrift und Beruf.
Weitere Informationen über das Amt einer Schiedsperson gibt es auf der Internetseite www.schiedsamt.de